Der Weg zur historischen Typisierung

von Christian Sch… 24/07/2019
Szenethema
Der Weg zur historischen Typisierung

Um in Österreich ein Fahrzeug "historisch" zu typisieren - korrekt heißt es eigentlich den Eintrag "historisch" in die Fahrzeugdokumente zu erhalten - müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

- Das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein, d.h. 2019 sind wir im Baujahr 1989

- Darf nicht zum täglichen Gebrauch sein

- Muss sich in erhaltungswürdigem originalen Zustand (Zustandsnote 1-3) befinden

- Muss in der Approbierten Liste „Historische Fahrzeuge“ des BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) eingetragen sein

Die Approbierte Liste wird vom Kuratorium Historische Mobilität Österreich geführt www.khmoe.at. Hier erhält man auch Informationen per Email unter office@khmoe.at oder findet auf der Webseite unter "Fahrzeugsuche" ein Tool um zu prüfen ob das eigene Fahrzeug in der Liste eingetragen ist oder nicht. Auch ein Antrag auf Aufnahme kann hier gestellt werden. Sollte eine Bestätigungsurkunde benötigt werden ist diese ebenso einfach und rasch über die Homepage bestellbar.

Im KFG (Kraftfahrgesetz) sind die Definition und die Rahmenbedingungen für historische Fahrzeuge definiert und festgelegt.

Für „historische“ Fahrzeuge gilt:

Fahrbeschränkung für Kraftfahrzeuge von 120 Tagen p.a., für Krafträder 60 Tage p.a.

Führung von fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen (Fahrtenbücher sind beim ÖMVV www.oemvv.at erhältlich)

• Seit 1.1. 2018 gibt es ein rote §57a Plakette für „historische“ Fahrzeuge

• Bei der § 57a Überprüfung sind die Fahrzeugdokumente vorzulegen (z.B. Einzelgenehmigung, Typenschein) und die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen

• „Historisch“ zugelassene Fahrzeuge müssen alle 2 Jahre zur §57a Überprüfung

Der Eintrag „historisch“ ist bei der zuständigen Landesprüfstelle zu erlangen (eine Auflistung aller Landesprüfstellen findet man unter www.khmoe.at). Das Fahrzeug ist bei der Behörde vorzuführen. Eine Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig.

Bei Zweifeln an der Originalität kann die Behörde ein Gutachten eines Sachverständigen verlangen. Alle Gutachter in Österreich für historische Fahrzeuge sind unter www.oldtimer-guide.at "Experten" abrufbar.

Die Kosten einer allfälligen Bestätigungsurkunde zum Eintrag des Fahrzeuges in der Approbierten Liste „Historische Fahrzeuge“ des BMVIT  belaufen sich auf € 75,- exkl. Ust und Versand. Eine Rechnung kommt per Email, das Dokument nach Zahlungseingang per Post versandt.

Die Bearbeitung von Anfragen erfolgt in Regel innerhalb von einer Woche.