Ausnahmeregelung für Historische LKW
Ausnahmeregelung für Historische LKW : Es ist schon lange ein dringender Wunsch der Brummi-Szene, das Historische LKW vom in Österreich geltenden Wochenendfahrverbot ausgenommen werden . Nun hat sich das KHMÖ (Kuratorium Historische Mobilität Österreich) vorgenommen dies endlich umzusetzen und dahingehend einen Vorschlag für eine entsprechende Änderung im § 42 Abs 3 StVO 1960 an das BMVIT übermittelt um die historischen LKW als Ausnahmen in den Gesetzestext aufzunehmen. (3) Von den im Abs. 1 und 2 angeführten Verboten sind Fahrten ausgenommen, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, von Postsendungen sowie periodischen Druckwerken oder der Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbaren Reparaturen an Kühlanlagen, Wasser- oder Energieversorgungsanlagen oder von Kanalgebrechen, dem Abschleppdienst, der Pannenhilfe, dem Einsatz in Katastrophenfällen, dem Einsatz von Fahrzeugen des Straßenerhalters zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs, dem Einsatz