Die wichtigsten Versicherungsbegriffe

von Christian Sch… 30/08/2019
Szenethema
Die wichtigsten Versicherungsbegriffe

Die wichtigsten Versicherungsbegriffe und ihre Bedeutung

All Risk/Allgefahrendeckung: Erweitert den Vollkaskoschutz um reine Betriebsschäden (etwa Aufschlagen der Motorhaube in Fahrt, Motor- und Getriebeschäden), Fehlbedienung etc. (hier variiert der Deckungsumfang zwischen den Anbietern). Oft gilt zudem Beweislastumkehr, das heißt, der Versicherer ist in der Beweispflicht, dass der Schaden nicht mitversichert war. Weiterhin ausgeschlossen bleiben oft Schäden durch Verschleiß sowie im nächsten Absatz unter „Ausschlüsse“ genannten Ursachen.

Ausschlüsse: Schäden, für die der Versicherer nicht zahlt. Typische Ausschlüsse sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Rennen, Erdbeben, Krieg, innere Unruhen, Kernenergie und Maßnahmen der Staatsgewalt, des Weiteren Verschleiß, thermische Probleme (Wasser-/Ölmangel) und Fehlbedienung. Ausschlüsse sind stets in den Versicherungsbedingungen gelistet.

Lenkerunfallversicherung: Versichert ist der berechtigte Lenker der in der Polizze des versicherten Fahrzeuges genannt ist.

Haftpflicht (HP): Pflichtversicherung, ohne die eine Zulassung nicht möglich ist. Kommt für Schäden gegenüber Dritten (auch Fahrzeuginsassen) auf.

Ruheversicherung/Standrisiko: Deckt bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug Schäden ab, die durch Brand, Diebstahl, Vandalismus etc. entstehen.

 Teilkasko: Deckt Schäden ab, die durch Brand, Diebstahl, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung und Wildschäden am bewegten Fahrzeug sowie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche entstanden sind (Deckungsumfang nicht bei jedem Versicherer gleich).

Vollkasko: Ergänzt TK-Schutz um selbst verursachte Unfallschäden sowie Vandalismus. Auch Schäden aus unverschuldeten Unfällen können über die VK abgerechnet werden (Deckungsumfang nicht überall gleich).

Wiederbeschaffungswert: Ist jener Wert, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen.

Wiederaufbau- oder Wiederherstellungswert: Umfasst Aufwendungen für den Fahrzeuggrundpreis (Anschaffungswert) des als Ersatz beschafften Fahrzeuges und die notwendigen Aufwendungen, um es in einen mit dem Vorfahrzeug identischen Erhaltungs- und Ausstattungszustand zu bringen.

Marktwert: Der Marktwert ist der Verkaufswert des Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt in Österreich, maßgeblich beeinflusst durch Angebot und Nachfrage am Privatmarkt (Definition ist in den Versicherungsbedingungen geregelt)