Einzelgenehmigung - was muss nachgerüstet werden

von Christian Sch… 27/02/2020
Szenethema
Einzelgenehmigung - was muss nachgerüstet werden

ÖMVV Tipp: Nachrüstungen und Änderungen historischen Fahrzeugen

Oft werden wir gefragt, was denn unbedingt Voraussetzung für eine Einzelgenehmigung hinsichtlich der Beleuchtung und Ausstattung von historischen Fahrzeugen gemäß KFG notwendig ist. Hier einige Eckpunkte, die übringens auch für US Fahrzeuge gelten.

PKW/LKW:
Hinsichtlich der Beleuchtung müssen alle Blinker orange sein, egal ob das Blinkerglas orange ist oder das Birnchen orange leuchtet. Die Bemslichter haben rot zu sein, die gemeinsames Funktion des Bremslichts und der Blinker ist unzulässig. Die Begrenzungslichter müssen weiß sein und mit dem Abblend-/Fernlicht mitleuchten. Das Abblendlicht muß eine deutliche Hell-/Dunkelgrenze aufweisen, aber nicht asymmetrisch sein. Ein Fernlicht ist bei Bauartgeschwindigkeit unter 50 km/h nicht erforderlich. Gelbe Hauptscheinwerfer sind bis Baujahr 1998 zulässig. Sidemarker sind in orange zulässig, bzw. können auf Blinker umgerüstet werden. In Rot sind diese nicht zulässig, wenn extra montiert und eine rot reflektierende Fläche aufweisen. Rote Reflektoren sind seitlich im Rücklichtglas zulässig. Ein roter Kunststoffbauteil ohne Beleuchtung und nicht reflektierend ist zulässig.
Bei einer allfälligen Ergänzung/Umrüstung der Kennzeichenbeleuchtung ist auf den zulässigen Neigungswinkel der Kennzeichenmontage zu achten und der Mindestabstand Unterkante des hinteren Kennzeichens zum Boden muß mindestens 300 mm betragen. Rückfahrscheinwerfer sind erst ab Baujahr 1995 vorgeschrieben.
Die grundsätzlichen Mindestabstände (seitlich und zum Boden) lt. KDV sind zu beachten,
geringfügige Abweichung (z.B. Blinker seitlicher Abstand) wird – wenn original so verbaut – toleriert. Beim Einbau von Zusatzscheinwerfern sind die Anbauvorschriften und das Schaltbild (z.B. gemeinsam mit Abblendlicht) zu beachten.
Des Weiteren werden 2 rote Rückstrahler hinten und eine Lichthupe benötigt. Lichthupe und Scheibenwaschanlage ist ab Baujahr 1968 erforderlich.
Ab Baujahr 1968 sind auf den äußeren beiden Plätzen der 1. Sitzreihe (PKW), ab 1984 alle Plätze (PKW) mit Sicherheitsgurten auszustatten – Achtung: Fahrzeuge die einen originalen Typenschein haben und nach dem KFG 1955 genehmigt sind, brauchen keine Gurte (auch wenn z.B. EZ. 1970). Mindesterfordernis sind 2 Rückspiegel, normalerweise innen und links, bei LKW links und rechts.
Fahrzeuge mit Rechtslenkung müssen immer auch einen Rückspiegel auf der linken Seite aufweisen. in einem Fahrzeug muß die „Möglichkeit die Geschwindigkeit abzulesen“ vorhanden sein - Tachometer, bei Meilentacho ist km/h-Markierung bei 30 – 50 – 70 – 100 – 130 km/h vorzusehen.
Grundsatz: „was am Fahrzeug vorhanden ist, muss auch korrekt funktionieren“ (auch wenn es in diesem Baujahr noch nicht Vorschrift war)

MOTORRÄDER:
Orange Blinker und rote Bremslichter für alle Bremsen sind ab 1984 erforderlich, für frühere Baujahre ist nur ein rotes Bremslicht für hintere Bremse notwendig. Motorräder müssen mit 1 Rückspiegel (links) ausgestattet sein.

MOPED (rote Tafel):
Bei Mopeds ist kein Bremslicht erforderlich, jedoch je 1 fixer oranger Rückstrahler seitlich am Fahrzeug (nicht in den Speichen).

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