Vorschlag für Altfahrzeuge - EU-Rat bestätigt Gespräche über weitere Ausnahmeregelungen Der EU-Rat hat am 28. Juni 2024 einen Fortschrittsbericht über den ELV-Vorschlag veröffentlicht, der weitere Ausnahmen für Fahrzeuge von kulturellem Wert vorsieht. Während "Fahrzeuge von historischem Interesse" bereits vom Regelungsbereich des Vorschlags ausgenommen wurden, sind in Anhang I Teil C zusätzliche Ausnahmen für Fahrzeuge von besonderem kulturellem Interesse und für Fälle vorgesehen, in denen der Fahrzeugeigentümer beschließt, das Fahrzeug wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen, obwohl die Reparaturkosten den Marktwert deutlich übersteigen: "Die zuständigen Behörden des Zulassungsmitgliedstaats [...] können ein Fahrzeug, das als Altfahrzeug betrachtet wird, [...] auf Antrag des Fahrzeugeigentümers von der ELV-Direktive befreien, wenn das betreffende Fahrzeug wieder instand gesetzt werden soll". Die Verhandlungen im Rat sind jedoch noch nicht abgeschlossen, und die Mitgliedstaaten müssen sich noch auf einen allgemeinen Standpunkt einigen. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich in den nächsten Monaten die Gesetzgebungsarbeit zu diesem Thema wieder aufnehmen.
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