Genehmigung von „Scheunenfunden“

von Christian Sch… 29/07/2021
Szenethema
Genehmigung von „Scheunenfunden“

ÖMVV Info: Genehmigung von „Scheunenfunden“

Im Rahmen einer Koordinationsbesprechung der Bundesländer wurde für die Genehmigung von Fahrzeugen ohne Papiere („Scheunenfund“) folgende neue Regelung getroffen:

Wenn nur eine eidesstattliche Erklärung als Besitznachweis vorliegt, also die Geschichte des Fahrzeuges weitgehend im Dunkeln liegt, oder das Fahrzeug aus Teilen zusammengebaut wurde, ist auch eine „Zustimmungserklärung“ der örtlich zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) erforderlich, in der bestätigt wird, dass nach dem betroffenen Fahrzeug nicht gefahndet wird.

Unter Umständen wird als Voraussetzung dafür eine Verlustanzeige über die Fahrzeugpapiere verlangt (Gemeindeamt). Hinweis: die Verlustanzeige sagt ja nicht aus wer die Dokumente verloren hat, es wird nur behördlich festgestellt, dass die betroffenen Dokumente eben in Verlust geraten sind.

Nicht davon betroffen sind Käufe in Auktionen, bei Fahrzeughändlern oder auch aus Verlassenschaften mit entsprechenden Rechnungen bzw. Urkunden.

Die Erfahrung zeigt, dass hier oft sehr sorglos mit der Abgabe der eidesstattlichen Erklärung umgegangen wird. Die Fahrzeugbesitzer sind schon gefordert auf Verkäufer entsprechend Druck auszuüben und nach Dokumenten zu suchen – es gibt oft mehr als man glaubt.

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