Gewährleistungsrecht neu - auch für Oldies relevant

von Christian Sch… 04/07/2022
Szenethema
Gewährleistungsrecht neu - auch für Oldies relevant

Gewährleistungsrecht neu (für Verträge ab 01.01.2022)

Die Reform des Gewährleistungsrechts beruht auf zwei EU-Richtlinien, welche in Österreich mit Jahreswechsel umgesetzt werden müssen. Hiefür ist es erforderlich, die gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen in ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und KSchG (Konsumentenschutzgesetz) zu novellieren.

Für Unternehmer und Verbraucher

# Keine gerichtliche Geltendmachung zur Wahrung der Gewährleistungsfrist

# Gesonderte (zusätzliche) Verjährung bei Sachmängeln

# Ausweitung des Händlerregresses

Für Verbraucher

# Eigenes Gesetz (VGG)

# Verlängerung der Vermutungsfrist dafür, dass der Mangel bereits bei der Übergabe (Fahrzeugübergabe) vorhanden war, von sechs Monaten auf 1 Jahr.

# Strenge Voraussetzungen für die Abbedingung der Gewährleistung

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Übernahme der EU-Richtlinien und damit verbunden die Reform des Gewährleistungsrechts die Vertragsposition des „schwächeren“ sowohl als Unternehmer (nicht aus dem Fach) sowie als Verbraucher deutlich unterstützen. Die Zeiten werden für Händler und Reparaturwerkstätten gleichermaßen „härter“ werden.