Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge in Deutschland

von Christian Sch… 25/06/2021
Szenethema
Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge in Deutschland

Wie der ADAC in Deutschland berichtet gibt es Entwarnung zu den Gerüchten der vergangenen Wochen zu Verschärfungen in Bezug auf Fahrverbote für historische Fahrzeuge in Deutschland. Interessant ist dies im Besonderen, da oft deutsche Entwicklungen auch für Österreich indirekt Auswirkungen zeigen.

Zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erklärte der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller am 23. Juni 2021:
„Fahrverbote für historische Fahrzeuge drohen nicht. Technisches Kulturgut auf zwei, drei, vier oder sogar mehr Rädern wird auch weiterhin auf unseren Straßen erlebbar sein. Die jüngste Änderung am Straßenverkehrsgesetz ändert daran nichts. Alles was auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes heute möglich ist, war auch vor der Änderung bereits möglich. Das Gesetz wurde lediglich sortiert, einfacher formuliert und Ausführungen zusammengefasst. Die Änderung hatte vor allem einen ordnenden Charakter, wie bereits in der Zieldarstellung des Gesetzes betont wird. Inhaltlich geändert wurde lediglich die Absenkung des Alters auf 15 Jahre für den Führerschein AM16. Darüber hinaus kamen keine neuen Formulierungen ins Gesetz und es sind keinerlei Verschärfung vorgenommen worden. Eine sich in der Szene viral verbreitende Petition verkennt Inhalt und Ziele des am 20. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag angenommenen Änderungsgesetzes und speziell den Inhalt des kritisierten Paragrafen 6 Absatz 4.

Die Aufregung, dass aufgrund der Gesetzesänderung nun Fahrverbote für Oldtimer drohen, ist völlig unbegründet.

Auch wenn sich mit der Novelle materiell-rechtlich nichts verändert hat, muss sich die Szene stets der Verantwortung für das Hobby bewusst sein. Mehrheiten zur Neugestaltung von Gesetzen können sich ändern. Bislang gibt es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit, um historische Fahrzeuge, Motorräder und Nutzfahrzeuge erlebbar auf den Straßen zu halten. Auch die Gesellschaft verbindet ein weitgehend positives Stimmungsbild mit Oldtimern. Diese Unterstützung muss durch eine rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr bewahrt werden. Für alle Aktiven sollte daher immer gelten: Die Freude an unserem Hobby vermitteln wir am besten, indem wir rücksichtsvoll unterwegs sind, umsichtig agieren und unnötige Aktionen von vornherein unterlassen.“

Die immer wieder aufflammenden Diskssionen zeigen aber auch die Sensibilität des Themas. Umso so wichtiger ist es für Besitzer*innen von historischen Fahrzeugen diese auch historisch typisieren zu lassen um sie klar von "alten Gebrauchtfahrzeugen" abzugrenzen - mehr dazu unter www.khmoe.at.