Motorbezogene Versicherungssteuer NEU

von Christian Sch… 30/10/2019
Szenethema
Motorbezogene Versicherungssteuer NEU

Motorbezogene Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben wird. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die motorbezogene Versicherungssteuer.

Aktuelle Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer

Für neu zugelassene Fahrzeuge kommt ab dem 01.Oktober 2020 eine neue Berechnungsmethode für die motorbezogenen Versicherungssteuer zur Anwendung. Für Pkw richtet sich die Steuer dann nicht mehr nur nach der Leistung des Verbrennungsmotors in kW, sondern auch nach den CO2-Emissionen. Bei Motorrädern wird neben dem Hubraum künftig ebenfalls der CO2-Wert in die Berechnung einfließen. Relevant für die Höhe der CO2 Emissionen ist einzige der Kraftstoffverbrauch. D.h. je geringer der Kraftstoffverbrauch, desto geringern die CO2 Emission und damit die motobezogene Versicherungssteuer.

Für Fahrzeuge die vor dem 1. Oktober 2020 zugelassen wurden, ändert sich nichts an der Besteuerung. Dies gilt auch für Fahrzeuge die erstmalig im Ausland zugelassen wurden und nach Österreich importiert wurden.

Damit ändert sich für historische Fahrzeuge praktisch nichts im Vergleich mit dem aktuellen Berechnungsmodell nach kW.

Allgemeines

Neben der Mineralölsteuer (MöSt) und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) gibt es eine weitere Abgabe, die die österreichischen Autofahrer direkt trifft — die motorbezogene Versicherungssteuer.

Höhe der Steuer

Während die NoVA beim Kauf und die MöSt je Liter Kraftstoff, und damit abhängig vom Betrieb anfällt, ist die motorbezogene Versicherungssteuer abzuführen unabhängig davon, ob man viel oder wenig fährt, denn sie besteuert den Besitz eines zugelassenen Pkw oder Motorrads.

Die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer richtet sich für Pkw, die vor dem 01.Oktober 2020 erstmals zugelassen wurden, nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors. Für Pkw, die danach zugelassen werden, berechnet sich die Steuer nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors und den CO2-Emissionen. Beginnend mit 01. Jänner 2021 ist für neu zugelassen Pkw eine jährliche Verschärfung der motorbezogenen Versicherungssteuer geplant. Diese Verschärfung kann allerdings auch ausgesetzt werden. Mit dem nachstehenden Rechner können daher für neu zugelassene Pkw vorerst nur Berechnung bis zum 31.12.2020 vorgenommen werden.

Bei Motorrädern, die vor dem 01.Oktober 2020 erstmals zugelassen wurden, errechnet sich die motorbezogene Versicherungssteuer nach dem Hubraum. Für Motorräder,die danach zugelassen werden, berechnet sich die Steuer nach dem Hubraum und den CO2-Emissionen.

Für reine Elektrofahrzeuge ergibt sich eine komplette Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer - dies gilt aber nicht für Range-Extender und Hybrid-Pkw.