Was kommt auf uns Oldiefahrer hinsichtlich Verkehr 2022 auf uns zu?
Quelle: ÖAMTC
Preissteigerungen
Aufgrund der ökosozialen Steuerreform, steigen im Juli 2022 die Kraftstoffpreise an den Zapfsäulen. Der Liter Diesel wird dann um rund neun Cent, der Liter Benzin um rund acht Cent teurer.
Der ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober erklärt den Hintergrund: "Neben der Mineralölsteuer müssen Unternehmen, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder nach Österreich importieren, ab Juli zusätzlich für jene CO2-Emissionen bezahlen, die bei der Verbrennung dieser Kraftstoffe entstehen. Im Jahr 2022 beträgt der Preis 30 Euro je Tonne CO2."
Zwar erfolgt diese Bepreisung über einen nationalen Emissionszertifikatehandel, durch die gesetzlich vorgegebenen Preise in den ersten Jahren - 2023: 35, 2024: 45, 2025: 55 Euro - entspricht der Aufschlag im Grunde jedoch einer Mineralölsteuererhöhung. Wie bei letzterer üblich, ist auch auf die zusätzliche CO2-Bepreisung Umsatzsteuer zu bezahlen. Ab Juli 2022 zahlen Autofahrer implizit alleine durch die Mineralölsteuer und den neu zu schaffenden nationalen Emissionszertifikatehandel damit 192 Euro je Tonne CO2, wenn sie einen Diesel fahren, bei einem Benziner sind es 256 Euro je Tonne.
Vignette
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst. Somit kostet 2022 die Pkw-Jahresvignette 93,80 Euro, jene für Motorräder 37,20 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 28,20 für Pkw bzw. 14,10 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,60 Euro für Pkw bzw. 5,60 Euro für Motorräder.
NOVA
Von den Änderungen im Rahmen der Normverbrauchsabgabe sind Historische Fahrzeuge nicht betroffen.
Zur Info:
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) - die u.a. einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist - wird weiterhin Jahr für Jahr teurer. Schon mit Jahreswechsel steigt sie für alle neuen Pkw, die mehr als 109 Gramm an CO2 pro Kilometer emittieren. Zur Orientierung für Konsumenten: Dies entspricht einem Normverbrauch von rund vier Litern Diesel oder fünf Litern Benzin auf 100 Kilometer. In den Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2021.
Für verbrauchsstärkere Autos wird es zusätzlich teurer: 2022 müssen alle Pkw, die mehr als 185 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen, einen Malus bezahlen (2021 lag der Grenzwert bei 200 Gramm CO2 je Kilometer). Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund sieben Liter Diesel oder rund acht Liter Benzin. Zusätzlich dazu zahlt man 2022 einen Malus von 60 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2021 waren es noch 50 Euro).
Zusätzlich wird der Maximal-Steuersatz für die prozentuelle NoVA bei Pkw mit Jahresbeginn auf 60 Prozent angehoben. Bereits Mitte 2021 ist diese Deckelung von 32 auf 50 Prozent erhöht worden. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund 14 Litern Diesel oder rund 16 Litern Benzin - also beinahe dreimal so viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner.
Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu ähnlichen NoVA-Verschärfungen wie bei den Pkw, aber erst ab höheren Verbräuchen als bei Pkw.
Motorbezogene Versicherungssteuer
Motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) steigt für Erstzulassungen. Die mVSt fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2022 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. "Wichtig zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung", stellt der ÖAMTC-Experte klar.
Kurzparkzonen in Wien
Ab 1. März ist fast das ganze Stadtgebiet Wiens Kurzparkzone. Die Geltungszeit und die Abstelldauer werden vereinheitlicht und damit auch in den bestehenden Kurzparkzonen auf zwei Stunden von Montag bis Freitag von 9 bis zu 22 Uhr festgesetzt. "Die Gebühren bleiben zwar gleich, für viele wird das Parkpickerl aber teurer. Pendelnde werden nur noch sehr wenige Möglichkeiten haben, ihr Fahrzeug auf öffentlichem Grund für länger als zwei Stunden abzustellen", warnt Hoffer.
Änderungen im Verkehrsrecht
Möglich sind im kommenden Jahr auch Änderungen im Verkehrsrecht: "In Diskussion stehen etwa Begünstigungen für den Radverkehr. Es ist aber noch abzuklären, inwieweit diese mit den Interessen von Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs vereinbar sind", so Hoffer.