Neuerungen im Verkehr 2023

von Christian Sch… 20/12/2022
Szenethema
Neuerungen im Verkehr 2023

Nächste Stufe CO2-Bepreisung sowie regionaler Klimabonus, Verschärfungen bei NoVA sowie motorbezogener Versicherungssteuer, u.a.

Prinzipiell raten die Expert:innen des Mobilitätsclubs aufgrund der bisherigen und künftig geplanten Besteuerung, beim Autokauf nochmals stärker auf niedrige CO2-Emissionen und damit einen niedrigen Verbrauch zu achten. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.

Eines noch vorab, nicht alle Themen wirken sich auf Besitzer:innen von historischen Fahrzeugen direkt aus.

Spritpreise steigen durch CO2-Bepreisung

Die zusätzliche CO2-Bepreisung, die im Oktober 2022 in Kraft getreten ist, wird mit Jahresbeginn 2023 weiter erhöht. Geplant war eine Erhöhung von 30 auf 35 Euro je Tonne CO2. Aufgrund der massiven Preissteigerungen bei fossilen Energieträgen sieht das Gesetz nun jedoch eine Halbierung der geplanten Erhöhung auf 32,5 Euro je Tonne vor. Damit steigen die Preise an den Zapfsäulen um 0,75 Cent je Liter Diesel und 0,68 Cent je Liter Benzin.

Verschärfungen bei der NoVA

Die NoVA - die u. a. einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist - steigt mit Jahreswechsel um einen Prozentpunkt für alle neuen Pkw, die mehr als 104 Gramm an CO2 je Kilometer emittieren. Dies entspricht einem Normverbrauch von vier Liter Diesel bzw. rund 4,6 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Bei einem Auto um 30.000 Euro netto bedeutet dies beispielsweise ein Plus von 300 Euro gegenüber 2022.

Für verbrauchsstärkere Autos wird es noch teurer: Pkw, die mehr als 170 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen (2022: 185 Gramm CO2 je Kilometer), zahlen ab 2023 einen Malus. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als ca. 6,5 Liter Diesel oder rund 7,5 Liter Benzin. Zusätzlich dazu zahlt man 2023 einen Malus von 70 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2022: 60 Euro).

Darüber hinaus wird der Maximal-Steuersatz für den NoVA-Prozentsatz bei Pkw mit Jahresbeginn auf 70 Prozent angehoben (2022: 60 Prozent). Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von über 15 Liter Diesel oder beinahe 18 Liter Benzin und mehr - also rund dreimal so viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner. Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu NoVA-Verschärfungen, wenn auch erst ab höheren Verbräuchen.

Übergangsregelung: Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2022 abgeschlossen hat, ist von den NoVA- Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2023 geliefert wird.

Verschärfungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer

Die mVSt fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2023 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2022. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Wie hoch die jährlich zu zahlende Steuer ist, kann hier ausgerechnet werden.

Quelle: ÖAMTC