§57a Kfz Gutachten - alle Gutachten abrufbar

von Christian Sch… 30/04/2020
Szenethema
§57a Kfz Gutachten - alle Gutachten abrufbar

In der Datenbank «kfzgutachten.at« (www.kfzgutachten.at) sind die Daten aller in Österreich durchgeführten §57a-Begutachtungen gespeichert.

Durch die 36. KFG-Novelle ist es gemäß §57c Abs. 10 KFG möglich geworden, interessierten Personen diese Daten in Form pseudonymisierter Gutachten gegen einen angemessen Kostenbeitrag zu Verfügung zu stellen. Diese Gutachten enthalten alle im Rahmen der §57a Begutachtung erhobenen Mängel und Kilometerstände, jedoch keine personenbezogenen Daten.

Um Gutachten für ein bestimmtes Fahrzeug zu erwerben, benötigen Sie das Erstzulassungsdatum desselben sowie entweder dessen Kennzeichen oder dessen Fahrgestellnummer. Nach Eingabe dieser beiden Informationen auf der Suchseite erhalten Sie eine Liste aller jener Gutachten mit Erstelldatum, die dieser Kombination Erstzulassung/Kennzeichen bzw. Erstzulassung/Fahrgestellnummer entsprechen. Aus dieser Liste können Sie durch Markieren der entsprechenden Checkboxen auswählen, welche Gutachten Sie käuflich erwerben wollen.

Nach Durchführung des Kaufs erhalten Sie per Mail eine Bestellbestätigung, eine Rechnung sowie die erworbenen Gutachten als Pdf-File. Bitte beachten Sie, dass Sie um den Kauf durchführen zu können, mittels Anhaken einer Checkbox bestätigen müssen, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und daher das Recht auf Widerruf erlischt.

Für den Inhalt und die Abwicklung der oben beschriebenen Datenbank und den damit verbundenen Leistungen zeichnet die ZBD Verwaltung GmbH & Co KG, A-1230 Wien, Perfektastraße 84, Tel: (+43 1) 865 1173 – 0, www.zbd.co.at, verantwortlich.