Rechtliche Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2021
Mit Beginn 2021 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. Im Bereich Recht sind etliche Änderungen noch in Ausarbeitung.
* Strengere Strafen für Schnellfahren: "Eine Anhebung der Strafrahmen für Rasereidelikte bis zu 5.000 ist denkbar, ebenso eine Beschlagnahme von Fahrzeugen, mit denen Schnellfahrdelikte begangen wurden, um die Strafzahlung sicherzustellen. Kommen soll auch eine Strafdrohung für illegale Wettrennen", sagt Martin Hoffer (Chefjurist des des ÖAMTC) zu möglichen Änderungen in diesem Bereich. Der Forderungskatalog aus dem Bereich der Grünen lässt noch eine Menge an möglichen weiteren Forderungen erahnen.
* Digitaler Führerschein: Für Handysignatur- bzw. Bürgerkarten-Inhaber sollen ab Frühling 2021 Führerschein und Zulassungsschein als digitale Varianten am Smartphone verfügbar gemacht werden.
* Wer einen britischen Führerschein, der ja ab 1. Jänner nicht mehr als (EWR- bzw.) EU-Führerschein gilt, auf einen österreichischen umschreiben lassen möchte, braucht dafür keine Prüfung.
* Parken in Wien: In Wien steht eine Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung bevor, wobei Details hier noch nicht bekannt sind.
* Vignette – Preisanpassung: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2021 um 1,5 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 92,50 Euro, jene für Motorräder 36,70 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 27,80 für Pkw bzw. 13,90 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,50 Euro für Pkw bzw. 5,50 Euro für Motorräder.
* Gelegenheitsverkehrsgesetz-Novelle: Ab 1. Jänner 2021 tritt die neue Regelung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes in Kraft. Damit werden Taxis und Mietwagen zu einem Einheitsgewerbe zusammengelegt. U. a. entfällt für Fahrten, die im Wege eines Kommunikationsdienstes abgeschlossen werden, die Taxameterpflicht. Außerdem können Fahrtkosten mit anderen Fahrgästen geteilt werden.
* Fahrradtransporte über die Grenze: Für Touristen, die gerne ins Ausland ihr Fahrrad ins Ausland mitnehmen, kommt eine Erleichterung hinsichtlich der Kennzeichen auf dem Heck-Radträger: Mit 12. April 2021 tritt eine Änderung in Kraft: Sie wird es ermöglichen, dass auch rote Kennzeichentafeln über die Grenze benützt werden dürfen, weil die neu ausgegebenen Tafeln das Internationale Unterscheidungszeichen tragen, so wie bisher die weißen Tafeln. Es besteht natürlich keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann ab dem 12. April eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Allerdings wird man auf die neue Tafel ein paar Tage warten müssen, weil diese erst anzufertigen ist.
Quelle: ÖAMTC / Presse