Der Überbegriff unter dem historische Fahrzeuge importiert werden können, lautet „Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert“.
Die Position, die im Rahmen des Imports verwendet werden muss lautet 97051000: „Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert“. Wer nun einen Oldie aus Drittstaaten (nicht EU-Ländern) importiert, muss dies im Rahmen der neuen Zolltarifnummer tun. Damit gilt dann: kein Zoll, 13% Einfuhrumsatzsteuer.
Voraussetzungen für einen Import
1. Das Fahrzeug muss der Definition des § 2 Abs. 1 Z 43 KFG entsprechen
• Erhaltungswürdig, nicht zur ständigen Verwendung bestimmt
• Baujahr 1955 oder davor oder älter als 30 Jahre
• In der vom Bundesminister approbierten Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen sein (§ 131b) (www.khmoe.at).
• Ist das Fahrzeug nicht in dieser Liste eingetragen, so hat der Beirat für historische Fahrzeuge eine Empfehlung abzugeben (Antrag unter www.khmoe.at)
2. Das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand und einem guten Erhaltungszustand (Zustandsklasse 1-3).
3. Das Fahrzeug darf nicht für den täglichen Gebrauch verwendet werden.
4. Vorsicht beim Kauf von Umbauten oder Replikas
Im Wesentlichen gilt Gleiches für den Import von Ersatzteilen für Oldtimer. Zu beachten ist hier, dass der Versender diese Zollkennung verwendet.