Muss die Versicherung zahlen? Autorennen oder bloß rollende Ausstellung?
„Rallye“ ohne Wertung ist kein Kraftfahrsport.
von Christine Kary
Wer Rallye fährt und dabei sein Auto demoliert, muss mit bedauerndem Kopfschütteln rechnen, wenn er den Schaden von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt haben möchte. Ein Haftungsausschluss für Schäden, die „bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung oder ihren Trainingsfahrten entstehen“, ist in allgemeinen Versicherungsbedingungen üblich. Aber nicht alles, was Rallye heißt, ist auch eine. Das stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich klar – zum Leidwesen eines Versicherers.
Es ging um eine Charity-Veranstaltung, bei der Autos mit mindestens 200 PS zugelassen waren, aber auch „besondere“ Fahrzeuge mit geringerer Motorisierung. Und bei der – nach ausgiebiger Präsentation der Autos für das Publikum – auf einer abgesperrten Rennstrecke gefahren wurde. Mit Geschwindigkeiten bis rund 150 km/h, allerdings ohne Wettbewerb und Wertung. Es war auch keine Preisverleihung vorgesehen.
Ein Auto kam in einer Kurve von der Strecke ab und prallte gegen einen festmontierten Reifenstapel, der Schaden betrug fast 47.000 Euro. Diesen – abzüglich 333 Euro Selbstbehalt – forderte der Fahrzeughalter von der Versicherung. Zu Recht, entschied der OGH (7 Ob 171/18z): Bei der Veranstaltung sei es nicht darum gegangen, Leistungen der Fahrer oder der Autos zu vergleichen oder auch nur zur Schau zu stellen. „Vielmehr erfolgte lediglich eine Zurschaustellung der Fahrzeuge selbst.“ Es habe sich daher nicht um Sport gehandelt, sondern um eine rollende Ausstellung – auch wenn diese teilweise auf einer Rennstrecke stattfand. Fazit: Die Versicherung muss zahlen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.12.2018)